Das vollverglaste Seitenfenster für alle Pure Base 600 PC-Gehäuse
Das hochwertige und vollverglaste Seitenfenster ist kompatibel mit allen Pure Base 600 Gehäusen und ermöglicht die perfekte Sicht auf die Komponenten im Inneren des PCs. Das Fenster besteht aus 4mm starkem, getöntem Temperglas und ist durch Gummielemente vom Gehäuse entkoppelt, um so die Übertragung von Vibrationen zu minimieren.
Allgemeine Daten
Modell | Window Side Panel (Pure Base) |
Typ/Art | Full window side panel for Pure Base 600 cases |
Gesamtabmessung (L x B x H), (mm) | 417 x 460 x 4 |
Abmessung Fenster (L x B), (mm) | 417 x 460 |
Farbauswahl Gummidichtungen | - |
Material | 4mm tinted and tempered glass |
Kompatibel mit be quiet! Gehäusen | Pure Base 600, Pure Base 600 Window |
Versandgewicht: | 3,00 Kg |
Artikelgewicht: | 3,00 Kg |
Durchschnittliche Artikelbewertung
Garantie und Gewährleistung: Was sind die Unterschiede?
Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Es ist wichtig, den Unterschied zu kennen.
Gewährleistung:
- Für alle Sach- und Rechtsmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, haftet der Händler.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Kaufdatum.
- In den ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand. Nach Ablauf dieser Frist, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.
Garantie:
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Mängelrechten versteht man unter einer Garantie eine vertraglich eingeräumte freiwillige Leistung des Garantiegebers gegenüber dem Käufer. Garantiegeber ist in der Regel der Hersteller selbst, deshalb wird hier auch häufig von Herstellergarantie gesprochen.
- Ist ein freiwilliges Angebot des Herstellers – nicht des Händlers.
- Der Hersteller kann selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Der Umfang einer Herstellergarantie ist in den s.g. Garantiebestimmungen des Anbieters geregelt.
- Gewährleistungsansprüche werden nicht durch eventuelle Garantieansprüche ersetzt oder verringert.
- Greift unabhängig vom Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs.
- Selbstverschuldete bzw. selbstverursachte Schäden sind von der Herstellergarantie ausgeschlossen, z.B. Beschädigungen die aufgrund nicht sachgemäßer Handhabung oder Manipulation entstanden sind.
Fazit.
Garantie ist keine Gewährleistung und Gewährleistung ist keine Garantie. Es ist im Einzelfall genau zu entscheiden, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
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Ihre Möglichkeiten in einem Schadensfall.
Bitte setzen Sie sich mit unserem Service Center in Verbindung. Rufen Sie uns an: (05341) 84894-25 (Mo.-Fr.: 9:00 - 18:00 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Sie erhalten von uns schnellstmöglich einen Lösungsvorschlag.