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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Alle Vertragsschlüsse, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der neon Computer GmbH und dem Vertragspartner erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.3. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von neon Computer GmbH anerkannt worden sind.

2. Angebote, Vertragsabschluß, Änderung der Lieferartikel
2.1. Mit unseren Angeboten wollen wir interessierten Kunden die Möglichkeit für Bestellungen geben; unsere Angebote sind daher grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Es besteht für uns keine Verkaufspflicht.
2.2. Technische und/oder gestalterische Abweichung von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und Anzeigen sowie im Onlineshop behalten wir uns vor, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

3. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug
3.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich frühste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.
3.2. Wird eine bestellte Ware vom Kunden nicht entgegengenommen, so haftet der Kunde für die daraus entstandenen Unkosten.
3.3. Wir übernehmen keine Haftung für Artikel die nicht mehr lieferbar, d.h. für uns durch unsere Zulieferer nicht mehr zugänglich sind.

4. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung, Herstellergarantie
4.1. Ist die Sache mangelhaft im Sinne von § 434 BGB, kann der Käufer unter den Voraussetzungen des § 437 Ziffer 1 BGB Nacherfüllung verlangen. Die Sache ist mangelhaft, wenn sie von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Ist die Beschaffenheit vertraglich nicht vereinbart, ist die Sache frei von Mängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Käufer nach der Art der Sache erwartet werden kann. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
4.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Entscheidend für die Geltendmachung von Rechten bei einem mangelhaften Gerät, ist jedoch der Zustand der Sache bei der Übergabe an den Käufer. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Nach der Frist von sechs Monaten seit Gefahrübergang, kehrt sich die Beweislast um. Der Käufer muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
4.3. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstehen, dass an von uns gelieferten Artikel Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikatio-nen entsprechen. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf den Produkten führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.
4.4. Offensichtliche Mängeln der gelieferten Ware müssen innerhalb von 2 Monaten nach Empfang der Lieferung vom Verbraucher schriftlich angezeigt werden. Bei Versäumnis dieser Frist sind diesbezügliche Mängelansprüche ausgeschlossen. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für die Nacherfüllungsleistung behält sich die neon Computer GmbH eine Nachfrist von 4 Wochen ab Anlieferung des mangelhaften Produktes vor. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zwei Mal versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Stimmen wir einer Wandelung zu oder übergeben dem Käufer ein Austauschgerät, so sind wir berechtigt, dem Käufer das bei Übergabe des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Im Falle des Rücktritts oder der Wandelung wird dem Käufer der Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile, welche sich aus dem Verhältnis der Nutzung des Gegenstandes durch den Käufer zur voraussichtlichen Nutzungsdauer, ergibt.
4.5. Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, der neon Computer GmbH Gelegenheit zur Überprüfung des mangelhaften Kaufgegenstandes zu geben. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) zu fordern. Wir sind berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die Nachbesserung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. neon Computer GmbH wird alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erstatten. Bei Rücksendung der Ware ist nach Möglichkeit die Originalverpackung beizufügen; diese soll jedoch nicht als Verpackung genutzt werden.
4.6. Im Falle der Nachbesserung erwirbt die neon Computer GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten. Bei Ersatzlieferungen wird die neon Computer GmbH mit Eingang des Austauschgerätes oder der Austauschkomponenten beim Vertragspartner Eigentümer der auszutauschenden Geräte bzw. Komponenten.
4.7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung, Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht wurden sowie bei Verstoß gegen die Garantiebestimmungen des Herstellers, soweit nicht bereits genannt.
4.8. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber dem Käufer, die Abtretung von gegen uns bestehende Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
4.9. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder übergebenen Artikel, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten.
4.10. Wir übernehmen keine Haftung für von uns übernommene Arbeiten und Leistungen. Dies bezieht sich auf Schäden, die durch unsere Arbeit bzw. Leistung direkt oder indirekt verursacht werden. Wir übernehmen keine Haftung für Geräte die uns überlassen werden. Bei Auf- und Umrüstungen übernehmen wir keine Garantie für die Funktionsfähigkeit alter, vorhandener Komponenten. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits den ursprünglichen Zustand des Gerätes wiederherzustellen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
4.11. Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste jeglicher Art. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch uns die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.
4.12. Die neon Computer GmbH übernimmt keinerlei Eigenschaftszusicherungen der Hersteller. Gleiches gilt für Werbeaussagen in Herstellerprospekten. Insoweit sind Schadenersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss sowie Verletzung von Nebenpflichten – ausgeschlossen. Die neon Computer GmbH haftet ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Garantiezusagen eines Herstellers werden lediglich durch die neon Computer GmbH weitergegeben ohne diese jedoch rechtsverbindlich selbst zu übernehmen. Bei Einsendungen zur Herstellergarantie ist die neon Computer GmbH lediglich Erfüllungsgehilfe der Hersteller. In diesem Fall ist die neon Computer GmbH an die Herstellerangaben gebunden und hat keinen Einfluss auf die Garantieabwicklung. Insbesondere kann die neon Computer GmbH keine Angaben zur Frist machen, in der der Vorgang erledigt wird. Es besteht auch kein Anspruch auf Erledigung innerhalb einer vom Käufer gesetzten Frist.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Waren unser Eigentum, dies betrifft auch Geräte die über uns betrieben werden.

6. Umtausch, Rückgabe
6.1. Umtausch und Rückgabe jeglicher Artikel bzw. Leistungen sind ausgeschlossen. Ausnahme gilt hier für Verbraucher im Rahmen des FernAbsG. In einzelnen Fällen akzeptieren wir eine Rücknahme der erworbenen Artikel wenn diese sich unbenutzt und in ungeöffneter Original-Verpackung befinden. Eine Gutschrift erfolgt aus Kulanz und nur zum tagesaktuellen marktüblichen Preis, höchstens jedoch zum tatsächlich bezahlten Kaufpreis. Befindet sich ein Artikel nicht mehr im Originalzustand bzw. sind Gebrauchsspuren an der Ware, der Verpackung bzw. dem Zubehör erkennbar, so sind wir berechtigt, dem Käufer mindestens 10% von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
7.1. Dem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht gemäß FernAbsG und BGB §356 bei Bestellungen im Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung. Der Widerruf kann in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: neon Computer GmbH, Fischzug 2, 38226 Salzgitter; Fax: 05341-84894-22; E-Mail: info@neon24.de. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
7.2. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom Verbraucher entsiegelt worden ist. Ebenfalls ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. individuell montierte PC-Systeme).
7.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt, den Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchführen lässt, und auch sonst alles unterlässt, was den Wert der Sache beeinträchtigt. Dazu gehören auch, die Beschädigung der Verpackung und das Beschädigen von Siegeln.
7.4. Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rückabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.
Ende der Widerrufsbelehrung

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich Bar bzw. per EC-Cash (bis zur jeweils gültigen, durch Bank/Sparkassengarantierte Deckungsgrenze) bei Lieferung oder Abholung.
8.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf unser Konto endgültig gutgeschrieben worden ist.
8.3. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Ware und Leistungen erst bei Vorkasse oder Bar- bzw. EC-Cash (bis zur jeweils gültigen, durch die Bank/Sparkassengarantierte Deckungsgrenze) zu liefern oder zu leisten, auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen worden sind.

9. Software, Literatur
9.1. Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Vertragspartner deren Geltung ausdrücklich an.

10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestellung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechend gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
11.1. Für Verträge mit Vollkaufleuten und Juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand Salzgitter.
11.2. Es gilt deutsches Recht.


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